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gültig ab 19.06.2000
§1 Geltungsbereich
Es gilt grundsätzlich die Schriftform. Jeder Auftrag bzw. Bestellung etc. ist vom Auftraggeber und von Frau Gabriele Birner zu
unterzeichnen. Die Übermittlung einzelner Dokumente kann vorab per Fax erfolgen.
§2 Preise
Sofern mit Frau Gabriele Birner nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Abrechnungssätze gemäß der aktuellen
Leistungstabelle von UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER.
§3 Durchführungsbestimmungen/ Abrechnung
Je nach Vertragsumfang behält sich UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER das Recht vor Vorauszahlungen bzw.
Vertragserfüllungsbürgschaften vom Auftraggeber zu verlangen.
Zum Nachweis der geleisteten Beratung führt UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER einen Stunden - bzw. Tagesbericht.
Inhaltlich ist in den Berichten neben dem Namen des Beraters, das Datum, die Zeit und ein Kurzbeschrieb der durchgeführten Tätigkeit
zu vermerken.
Achtung! Bei stundenweisen Beratungsaufträgen ist das Beratungshonorar am Ende der Beratersitzung in bar zu bezahlen.
In allen anderen Fällen erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Abrechnung nach geleisteter Beratungstätigkeit in Form einer
Rechnung.
UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER behält sich das Recht vor, jederzeit Zwischenrechnungen zu erstellen. Die
Bezahlung der Rechnungen hat vom Auftraggeber ohne zeitliche Verzögerung nach Empfang der Rechnung ohne jeden Abzug zu
erfolgen. Nicht fristgerechte Zahlungen durch den Auftraggeber entbinden UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER von der
weiteren Vertragserfüllung.
Die Berechnung der Beraterleistung erfolgt auf 0,50 Stunden genau. Jede angefangene ½ Stunde in der Gabriele Birner
UNTERNEHMENSBERATUNG für den Auftraggeber tätig wird, wird mit 0,50 Stunden abgerechnet.
§4 Dauer
Eine Beratungsstunde beträgt 60 Minuten. Die Mindestberatungsdauer beträgt 0,50 Stunden. Pro vier Stunden zusammenhängender
Tätigkeit für den Auftraggeber ist der für UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER tätigen Person eine Unterbrechung von
0,50 Stunden am Ende der vier Stunden zu gewähren. Diese Unterbrechungszeit ist vom Auftraggeber mit dem vereinbarten Honorar an
UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER zu bezahlen.
§5 Verschwiegenheit
UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER verpflichtet sich zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Die Pflicht zur
Verschwiegenheit gegenüber Dritten wird aufgehoben, wenn eine Straftat in den Handlungen des Auftraggebers erkennbar ist.
§6 Steuer - und Rechtsberatung
Die Beratungsleistungen der UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER beschränken sich auf die Bereiche Wirtschaft,
Produktion, Marketing, Vertrieb, Immobilien ( kein Verkauf ), Versicherung ( kein Verkauf ), Sach - und Vermögenswerte.
Notar-, Steuer- bzw. Rechtsberatungen werden von UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER nicht durchgeführt.
§7 Haftung und Gewährleistung
Die von UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER erbrachten Beratungsleistungen wie unter §6 genannt, werden von der
UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Soweit vom Gesetzgeber nichts anderes
vorgeshen ist, ist die Haftung der UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Im Falle eines Haftungseintritts wegen nachgewiesener grober Fahrlässigkeit, ist die Höhe der von der UNTERNEHMENS -
BERATUNG BIRNER zu erbringenden Entschädigungsleistung auf max. das 1,5 - fache der bis dato abgerechneten
Leistungen beschränkt.
§8 Eigentum
Sämtliche von UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER entwickelten Konzepte, Formulare, Planungen u. a. bleiben, sofern
ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist, das Eigentum von UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER. Vervielfältigungen,
Veröffentlichungen etc dieser v. g. Dokumente dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Gabriele Birner UNTERNEHMENS -
BERATUNG angefertigt bzw. durchgeführt werden.
§9 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 92421 Schwandorf / Bay.
§10 Sonstiges
Aufträge, Bestellungen, etc. werden grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Erfüllungs - bzw. Liefermöglichkeit angenommen. Sollte
sich während einer Beauftragung die Undurchführbarkeit des Auftragsgegenstandes für UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER
ergeben, so ist UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer
Frist zu beenden. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Leistungen sind der UNTERNEHMENSBERATUNG BIRNER
gemäß den Vertragsvereinbarungen zu vergüten.
Es gelten, soweit hier nicht extra erwähnt, die gesetzlichen Bestimmungen für Beratungsleistungen.
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